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Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufliche Fähigkeiten: Fachkräfte im Fahrbetrieb

  • nehmen ihre Aufgaben selbstständig im Rahmen betrieblicher Anweisungen und der maßgebenden Rechtsvorschriften wahr;
  • planen und koordinieren ihre Arbeit und stimmen sie mit anderen Beteiligten in und außerhalb des Unternehmens ab;
  • richten ihr Verhalten darauf aus, die Kundenzufriedenheit und die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens zu steigern;
  • wirken in schwierigen Kommunikationssituationen auf Vermeidung bzw. Entschärfung von Konflikten hin;
  • führen Busse im Netz ihres Unternehmens und achten dabei auf Sicherheit, Kundenfreundlichkeit, Umweltbelange und Wirtschaftlichkeit;
  • verkaufen Leistungen, führen die erforderlichen Abrechnungen durch und wirken bei Kalkulationen mit;
  • ermitteln Kundenbedürfnisse und wirken bei der kundengerechten Weiterentwicklung der Produkte des Unternehmens sowie bei der Qualitätskontrolle mit;
  • informieren Kunden im Normalverkehr und bei Störungen;
  • ergreifen in Gefahrensituationen und bei Unfällen die notwendigen Maßnahmen;
  • wirken bei der Planung und Steuerung des Fahrzeug-, Personal- und Mitteleinsatzes mit;
  • sorgen für Fahrzeugservice und -bereitstellung einschließlich Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit;
  • veranlassen Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge.

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
  • Qualitätsmanagement
  • Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr
  • Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz
  • Verkaufs-, Tarif- und Vertriebssysteme
  • Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
  • Umgang mit Kunden und kundenorientierte Kommunikation
  • Beschwerdemanagement
  • Umgang mit konfliktträchtigen Situationen
  • Geschäftsvorgänge
  • Beschaffung
  • Planung und Disposition
  • Fahr- und Betriebsplanung
  • Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen
  • Fahrzeugtechnik
  • Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Kundenorientiertes Fahren
  • Rechtsvorschriften im Verkehr
  • Einweisung in den Fahrbetrieb
  • Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen
  • Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen
  • Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb
  • Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen
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