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Fahrradmitnahme VGK

Allgemein
Einige Strecken lassen sich gut mit dem Rad zurücklegen. Wenn die Wege einmal zu lang sind, nehmen wir nicht nur Sie, sondern auch Ihr Fahrrad auf vielen Linien gerne mit. Grundsätzlich gilt: Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz ausreicht. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang.

Was Sie über die Fahrradmitnahme bei der VGK noch wissen sollten
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden.

Zusammengefaltete Falträder gelten nicht als Fahrrad im Sinne dieser Bestimmungen. Fahrräder mit Motor oder Sonderkonstruktionen sind von der Beförderung ausgeschlossen. Tandems und E-Bikes/Pedelecs mit einem Gewicht von bis zu 40 kg sind zugelassen.

 

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